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   VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 5 K 17.02735   

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VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 5 K 17.02735 (https://dejure.org/2020,5462)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.02.2020 - AN 5 K 17.02735 (https://dejure.org/2020,5462)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - AN 5 K 17.02735 (https://dejure.org/2020,5462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 7, § 54 Abs. 1 Nr. 1a lit. b), § 55 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 5, § 101 Abs. 1 S. 1; BayVwVfG Art. 28 Abs. 1
    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis wegen strafrechtlicher Verurteilungen

  • rewis.io

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis wegen strafrechtlich relevanten Handlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 25.08.2015 - 10 B 13.715

    Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach verurteilten Nigerianers

    Auszug aus VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 5 K 17.02735
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 16; U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 37).

    Es bedarf der prognostischen Einschätzung im Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen, das der zu spezialpräventiven Zwecken verfügten Ausweisung zu Grunde liegt, das öffentlichen Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag (vgl. BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56).

    Die sich an der Erreichung des Ausweisungszwecks orientierende Sperrwirkung muss sich dabei an höherrangigem Recht, d.h. verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und den Vorgaben aus Art. 8 EMRK messen und gegebenenfalls relativieren lassen (vgl. BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 5 K 17.02735
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 16; U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 37).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, U.v.4.10.2012 - 1 C 13.11 - Rn. 18; BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 5 K 17.02735
    Die registerrechtliche Tilgungsfrist des § 51 BZRG, die eine absolute Obergrenze für die Verwertbarkeit einer Straftat bildet (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - juris Rn. 23), ist vorliegend nicht überschritten.
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 5 K 17.02735
    Vor diesem Hintergrund ist im Falle eines regelmäßigen Umgangs des ausländischen Elternteils, der - auch unter Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen - dem auch sonst Üblichen entspricht, in der Regel von einer familiären Gemeinschaft auszugehen sein (vgl. BVerfG, B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 5 K 17.02735
    Auf zurückliegende Rechtsverstöße ist aber im Rahmen der Ausweisungsentscheidung nur dann nicht mehr abzustellen, wenn die Ausländerbehörde einen ihr zurechenbaren schützenswerten Vertrauenstatbestand geschaffen hat, aufgrund dessen der Ausländer annehmen kann, ihm werde ein bestimmtes Verhalten im Rahmen einer Ausweisung nicht entgegengehalten (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3/16 - juris Rn. 39; OVG Bremen B.v. 10.11.2017 - 1 LA 259/15 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 5 K 17.02735
    Dass ein lediglich Umgangsberechtigter nur ausschnittsweise am Leben des Kindes Anteil nehmen kann und keine alltäglichen Erziehungsentscheidungen trifft, steht der Annahme einer familiären Lebensgemeinschaft nicht entgegen (vgl. BVerfG, B.v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 5 K 17.02735
    Zu berücksichtigen ist, dass Art. 6 GG und Art. 8 EMRK keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt gewähren, sondern lediglich eine Verpflichtung begründen, die familiären Bindungen entsprechend ihrem Gewicht angemessen in die Abwägung einzustellen (BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 5 K 17.02735
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 16; U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 5 K 17.02735
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zu der Wiederholungsgefahr zu treffen (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 13.17

    Anforderungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren

    Auszug aus VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 5 K 17.02735
    Dass nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gesondert angeordnet werden muss, macht den Bescheid vom 6. Dezember 2017 nicht fehlerhaft, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur früheren Rechtslage war in der behördlichen Befristungsentscheidung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG a.F. regelmäßig auch die Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots von bestimmter Dauer enthalten (BVerwG, U.v. 25.7.2017 - 1 C 13.17 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 10 B 15.180

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15

    Ausweisungsinteresse trotz Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Ausdrücklicher

  • VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 5 S 17.02733

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung aufgrund negativer Abwägung

    Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf die Ausführungen im Urteil der Kammer vom 12. Februar 2020 im Verfahren AN 5 K 17.02735 verwiesen.
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